Minimale Einstellungen

Auf einen Blick

Diese Anleitung zeigt dir die sechs wichtigsten Einstellungen, die du in Pixelmate vornehmen musst, um die grundlegenden DSGVO-Anforderungen technisch zu erfüllen. Du lernst, worauf es rechtlich ankommt – und was du besser nicht tun solltest.

Warum diese Einstellungen so wichtig sind

Die DSGVO schreibt vor, dass du personenbezogene Daten – und dazu zählen auch Cookie-IDs und IP-Adressen, die durch Tracking-Dienste entstehen – nur dann verarbeiten darfst, wenn eine wirksame Einwilligung vorliegt. „Wirksam“ bedeutet: freiwillig, informiert, eindeutig und vor der Datenverarbeitung.

Pixelmate übernimmt die technische Seite: Es blockiert Tracking-Scripts, zeigt den Banner an und protokolliert Entscheidungen. Aber die rechtliche Verantwortung – also welchen Text du verwendest, welche Dienste du einsetzt und ob deine Datenschutzerklärung stimmt – liegt bei dir.

Die folgenden sechs Schritte sind das absolute Minimum, um mit Pixelmate technisch auf der richtigen Seite zu stehen.

Die sechs Mindest-Einstellungen

1. Plugin aktivieren und Banner einschalten

Wo: Pixelmate → Allgemein → Grundeinstellungen

Schalte den Regler „Cookie Banner anzeigen“ auf aktiv. Ohne diesen Schritt zeigt Pixelmate keinen Banner an – und Tracking-Scripts laufen ungefragt durch.

Prüfe außerdem, ob du die richtigen Dienste unter Pixelmate → Integration hinterlegt hast. Nur was dort eingetragen ist, wird auch geblockt.

2. Datenschutzerklärung verlinken

Wo: Pixelmate → Allgemein → Rechtliche Links → Datenschutzerklärung

Wähle eine WordPress-Seite aus dem Dropdown oder trage eine externe URL ein. Dieser Link erscheint im Cookie-Banner und ist gesetzlich vorgeschrieben – Besucher müssen vor ihrer Einwilligung wissen, welche Daten du warum verarbeitest.

Ohne einen gültigen Link zur Datenschutzerklärung ist eine Einwilligung im Zweifelsfall anfechtbar, weil sie nicht „informiert“ war.

3. Impressum verlinken

Wo: Pixelmate → Allgemein → Rechtliche Links → Impressum

Gleiche Stelle, zweites Feld. Das Impressum gehört in Deutschland und Österreich zu den Pflichtangaben. Viele Aufsichtsbehörden und Gerichte erwarten, dass Nutzer direkt aus dem Cookie-Banner heraus das Impressum erreichen können.

4. Bannertext anpassen

Wo: Pixelmate → Allgemein → Banner Texte

Der voreingestellte Text ist ein Platzhalter – er ist bewusst allgemein gehalten und nennt keine konkreten Dienste. Ersetze ihn durch einen Text, der:

  • Kurz und verständlich erklärt, warum du Cookies einsetzt.
  • Die wichtigsten Kategorien (z. B. Statistik, Marketing) nennt, wenn du sie verwendest.
  • Keine manipulative Sprache verwendet (mehr dazu weiter unten).

Ein guter Bannertext hat zwei bis vier Sätze. Mehr ist selten besser – die meisten Besucher lesen ohnehin nur die Überschrift und die Buttons.

5. Protokollierung aktivieren (empfohlen)

Wo: Pixelmate → Allgemein → Protokollierung

Schalte die Protokollierung ein. Pixelmate speichert dann für jede Einwilligung: Zeitstempel, anonymisierten IP-Hash, gewählte Kategorien und eine kryptografische Signatur zur Unveränderlichkeitsprüfung.

Das ist technisch gesehen keine DSGVO-Pflicht, aber in der Praxis dringend empfohlen. Wenn du je nachweisen musst, dass ein Nutzer eingewilligt hat, ist das Protokoll dein wichtigstes Dokument. Ohne Protokoll hast du im Streitfall nichts in der Hand.

6. Banner auf der Website testen

Bevor du alles für erledigt erklärst: Öffne deine Website in einem normalen Browser (kein Inkognito-Modus, aber vorher den Cache leeren oder einen Browser nutzen, der noch keine Cookies von deiner Domain hat).

Prüfe folgendes:

  • Erscheint der Banner beim ersten Seitenaufruf?
  • Sind beide Buttons sichtbar: „Alle akzeptieren“ und „Alle ablehnen“?
  • Sind die Links zu Datenschutzerklärung und Impressum klickbar?
  • Werden Tracking-Scripts (z. B. Google Analytics) erst nach Zustimmung geladen? (Prüfbar über die Browser-Entwicklertools → Netzwerk-Tab)
  • Erscheint der Banner nach dem Ablehnen beim nächsten Besuch nicht mehr? (Falls doch, prüfe die Cookie-Dauer-Einstellungen.)

Was du nicht tun solltest

Diese Punkte klingen offensichtlich, führen in der Praxis aber immer wieder zu Problemen:

Den Ablehnungs-Button verstecken oder weglassen Die DSGVO verlangt, dass Ablehnen genauso einfach sein muss wie Akzeptieren. Ein fehlender oder schwer erkennbarer „Ablehnen“-Button ist ein klassisches Dark Pattern und wurde von Datenschutzbehörden bereits sanktioniert.

Den Banner erst nach dem Scrollen zeigen Scrollen gilt nicht als Einwilligung. Der Banner muss aktiv bestätigt oder abgelehnt werden.

Vorausgefüllte Checkboxen für optionale Kategorien Statistik- und Marketing-Cookies dürfen nicht vorausgewählt sein. Nur notwendige Cookies dürfen standardmäßig aktiviert sein.

Den Banner so gestalten, dass „Akzeptieren“ viel auffälliger ist als „Ablehnen“ Stark kontrastierende Farben für den Akzeptieren-Button kombiniert mit einem kaum sichtbaren Ablehnen-Link gelten als manipulatives Design. Pixelmate bietet im Design-Bereich die Möglichkeit, beide Buttons gleichwertig darzustellen – nutze das.

Wichtiger Hinweis zur rechtlichen Verantwortung

Pixelmate ist ein technisches Werkzeug. Es sorgt dafür, dass Scripts erst nach Einwilligung laden, dass der Banner erscheint und dass Entscheidungen protokolliert werden.

Was Pixelmate nicht leisten kann:

  • Prüfen, ob deine Datenschutzerklärung vollständig und aktuell ist.
  • Sicherstellen, dass alle Dienste, die du einsetzt, DSGVO-konform sind.
  • Anwaltlichen Rat ersetzen.

Wenn du unsicher bist, ob deine Umsetzung ausreicht, hol dir Rat bei einem auf Datenschutz spezialisierten Anwalt oder einer Datenschutzbehörde. Das Plugin tut seinen Teil – den Rest musst du selbst absichern.

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